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   BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66   

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https://dejure.org/1966,4678
BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66 (https://dejure.org/1966,4678)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1966 - 2 RU 101/66 (https://dejure.org/1966,4678)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1966 - 2 RU 101/66 (https://dejure.org/1966,4678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Berufsschüler - Klassenreise - Eigentümliche gefährdende Umstände - Wesentliche Ursache

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 339
  • BB 1967, 287
  • DB 1966, 2036
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BSG 8, 48 ff. ; 12, 247, 250 ; SozR RVO § 542 aF Nr. 17, 33, 57; § 543 aF Nr. 47; Urteil vom 26.04.1962, 2 RU 148/59, Urteil vom 25.03.1964, BG 1964, 373) ist auf einer Dienstreise der Unfallversicherungsschutz nicht schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende in einer fremden Stadt aufhalten muß; vielmehr kommt es auch hierbei darauf an, ob seine Betätigung mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängt; wenngleich ein solcher Zusammenhang am Ort der auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen ist als am Wohnoder Betriebsort, entfällt der Versicherungsschutz jedenfalls, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet.

    Ein Fall dieser Art lag schon bei der Entscheidung vom 30.07.1958 (BSG 8, 48 ff.) vor; weitere Beispiele anzuführen, hält der Senat nicht für tunlich, zumal da es stets einer genauen Prüfung der Umstände des Einzelfalls bedarf, bei der vor allem dem Moment der mangelnden Vertrautheit des Reisenden mit den räumlichen Gegebenheiten des Nachtquartiers eine vielfach ausschlaggebende Bedeutung zukommen wird.

  • OLG Celle, 18.05.2011 - 2 Ws 131/11

    Auskunftsverweigerung im Strafverfahren: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei

    Auszug aus BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BSG 8, 48 ff. ; 12, 247, 250 ; SozR RVO § 542 aF Nr. 17, 33, 57; § 543 aF Nr. 47; Urteil vom 26.04.1962, 2 RU 148/59, Urteil vom 25.03.1964, BG 1964, 373) ist auf einer Dienstreise der Unfallversicherungsschutz nicht schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende in einer fremden Stadt aufhalten muß; vielmehr kommt es auch hierbei darauf an, ob seine Betätigung mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängt; wenngleich ein solcher Zusammenhang am Ort der auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen ist als am Wohnoder Betriebsort, entfällt der Versicherungsschutz jedenfalls, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet.
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66
    Mit Recht hat das LSG schließlich angenommen, daß der Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO auch den sich im Ausland abspielenden Teil der Klassenfahrt umfaßte, da der dreitägige Aufenthalt in Südtirol als vorübergehende Ausstrahlung (vgl. BSG 7, 257, 265) der D. Handelsschule anzusehen war.
  • BSG, 26.04.1962 - 2 RU 148/59
    Auszug aus BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BSG 8, 48 ff. ; 12, 247, 250 ; SozR RVO § 542 aF Nr. 17, 33, 57; § 543 aF Nr. 47; Urteil vom 26.04.1962, 2 RU 148/59, Urteil vom 25.03.1964, BG 1964, 373) ist auf einer Dienstreise der Unfallversicherungsschutz nicht schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende in einer fremden Stadt aufhalten muß; vielmehr kommt es auch hierbei darauf an, ob seine Betätigung mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängt; wenngleich ein solcher Zusammenhang am Ort der auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen ist als am Wohnoder Betriebsort, entfällt der Versicherungsschutz jedenfalls, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet.
  • SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen - und mithin auch der Gang zur Toilette - sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66, Bayerisches LSG, Urteil vom 01.02.2006, L 3 U 141/03).
  • LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Innerer Zusammenhang zwischen einem

    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66).
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